Fußgänger, Rad-, und Autofahrer unterliegen auf öffentlichen Straßen und Plätzen dem Verkehrsrecht. Sie gelten als Verkehrsteilnehmer und müssen zahlreiche Vorschriften beachten. Zu den typischen Gesetzesverstößen zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss und Falsch parken. Im Ernstfall kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die berechtigten Interessen seiner Mandanten vor Gericht durchsetzen.
Hinzugefügt am 19.05.2010 - 11:12:20 von - 3 Benutzer